Barrierefreiheitsgesetz – ist das für mich wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden.
In ihm stehen rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden. Mit dem Gesetz wird erstmals in Deutschland die private Wirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet.
So muss beispielsweise ein E-Book, das nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wird, grundsätzlich barrierefrei sein.
Was ist die Definition des Begriffes „Barrierefrei“?
Nach § 3 Absatz 1 BFSG sind Produkte und Dienstleistungen „barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.
▶ Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Telekommunikationsdienste
- E-Books
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Einschränkungen
1. Ausgenommen vom BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
Kleinstunternehmen haben weniger als zehn (Vollzeit-) Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
Wenn Kleinstunternehmen Produkte der o.g. Kategorien vertreiben müssen sie sich an die Vorgaben des BFFSG halten!
2. Das Gesetz regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sollten nicht vom BFSG betroffen sein.
Gibt es Übergangsfristen?
Das Gesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Nur für bestimmte Dienstleistungen gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals zum Beispiel eine Übergangsfrist von 15 Jahren.
Fazit
Viele kleinere Unternehmen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Doch aus meiner Sicht macht es dennoch Sinn, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Von Barrierefreiheit profitieren alle. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und älter werdenden Verbrauchern kann die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ein Wettbewerbsvorteil sein.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Zum Beispiel die Seite mit FAQs zum Thema





