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Datenschutzverordnung - das muss ich beachten
von Lisa Blum

Jetzt steht für alle Websitebetreiber wieder ein wichtiger Termin an, denn am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) in Kraft. Um sich vor Abmahnungen von Wettbewerbern zu schützen, aber auch um sich gegenüber Aufsichtsbehörden abzusichern sollten Sie deshalb die rechtlichen Inhalte Ihrer Website aktuell überprüfen.
Ich gebe hier einen kleinen Überblick - da ich jedoch keine Anwältin bin, sollten Sie auf jeden Fall zusätzlich einen Juristen zu Ihrer Situation befragen.
Was ist inhaltlich neu?
Neu in der aktuellen DSGVO ist, dass bestimmte Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Dies ist bei einer einfachen Info-Unternehmens-Website nicht notwendig, sondern eher in einem Shop mit verhaltensbasiertem Tracking. Ob Sie zu den Unternehmen gehören, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie in diesem Dokumentdurch einen Selbstcheck feststellen.
Sinvoll für alle anderen Unternehmen ist jedoch, einen Verantwortlichen für den Datenschutz festzulegen und diesen in der Erklärung zu benennen.
Darüber hinaus müssen in der Datenschutzerklärung folgende Dinge stehen:
- Hinweis darauf, dass Sie Cookies verwenden (ob dieser Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht oder ob es ein Banner auf der Seite sein muss ist nach wie vor nicht klar geregelt.)
- Hinweis auf Verwendung eines Web-Analyse-Tools, wie Googles Analytics oder Matomo verbunden mit der Möglichkeit, das Tracking zu unterbinden. In jedem Fall muss die IP-Adresse anonymisiert sein und für Google muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung vorliegen.
- Hinweis auf die Verwendung von Social-Media. Plugins dafür dürfen jedoch nicht genutzt werden, da diese Informationen weiterleiten, selbst wenn die Buttons nicht angeklickt werden, ein normaler Link z.B. über eine Grafik ist jedoch erlaubt.
- bei Angeboten für unter 16-Jährige (verbunden mit einem Nutzeraccount) ist Vorsicht geboten, da laut DSGVO dann vorab die Einwilligung der Eltern vonnöten ist.
Mustertexte
Bei der Deutschen gesellschaft für Datenschutz bekommen Sie einen sehr ausführlichen Text geliefert, der die Inhalte der DSGVO mit allen Pflichten und Rechten gut zusammenfasst. Hier müssen Sie Werbemails zustimmen.
https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
Bei e-recht24 sind einige Funktionen nur zahlenden Mitgliedern zugänglich, ein Link auf den Betreiber muss hinzugefügt werden. Der angegebene Link erstellt Impressum und datenschutzerklärung. Auch hier muss man akzeptieren, Werbemails vom Anbieter zu bekommen. https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Für alle Interessierten: Hier gibt es den kompletten Gesetzestext:
https://dsgvo-gesetz.de/